Haftungsausschluss

Aufmerksamkeit
Bitte lesen Sie die Haftungserklärung auf dieser Seite sorgfältig durch, bevor Sie an unseren Ätna-Exkursionen teilnehmen.
Es ist entscheidend, dass alle Teilnehmer die Bedingungen verstehen und akzeptieren, um ein angenehmes und sicheres Erlebnis zu gewährleisten.
Ihre Sicherheit steht im Mittelpunkt unserer Organisation.
Vielen Dank für Ihre Zusammenarbeit!
HAFTUNGSAUSSCHLUSSERKLÄRUNG
1) Der Teilnehmer erklärt auf eigene Verantwortung, bei guter Gesundheit zu sein und keine Hindernisse zu haben, die ihn daran hindern, an Wanderaktivitäten in vulkanischen Umgebungen teilzunehmen, die potenziell unebene Wege, charakteristisch für solche Orte, und unterschiedliche Höhenlagen umfassen. Der Teilnehmer erklärt außerdem, mit der Ausrüstung ausgestattet zu sein, die er für die Art der geplanten Wanderung als geeignet erachtet, und entbindet den Autorisierten Vulkanführer sowie den Verband der professionellen Führer von Etna Nord von jeglicher zivil- oder strafrechtlichen Haftung im Zusammenhang mit oder infolge der Beurteilung dieser körperlichen Eignung und der verwendeten Ausrüstung.
2) Der Teilnehmer verpflichtet sich, während der Wanderung ein Verhalten im Einklang mit den Prinzipien der Legalität und Zivilität an den Tag zu legen und keinerlei Verhalten an den Tag zu legen, das seine eigene oder die Sicherheit anderer gefährden könnte. Er verpflichtet sich, die Verhaltensanweisungen des Autorisierten Vulkanführers zu befolgen, die technischen Entscheidungen im Zusammenhang mit den Sicherheitsanforderungen zu beachten, einschließlich Entscheidungen über eventuelle Änderungen der Route oder der Dauer der Wanderung, und keine Initiativen zu ergreifen, die nicht mit den Führern abgestimmt oder von diesen autorisiert sind.
3) Durch die Unterzeichnung dieses Formulars entbindet der Teilnehmer den Autorisierten Vulkanführer sowie den Verband der professionellen Führer von Etna Nord von jeglicher zivil- und strafrechtlichen Haftung, einschließlich der verschuldensunabhängigen Haftung, im Falle von Verletzungen, die ihm selbst oder Dritten zugefügt werden, sowie im Falle von Unwohlsein während der gesamten Dauer der Wanderung oder infolge der Nutzung von Ausrüstungen. Der Teilnehmer entbindet außerdem die Vulkanführer von Etna Nord von jeglicher Haftung im Zusammenhang mit Diebstählen und/oder Beschädigungen jeglicher persönlicher Gegenstände.
Gemäß den Artikeln 1341 und 1342 des Zivilgesetzbuchs erklärt der Unterzeichner, alle in der oben genannten Haftungsausschlusserklärung enthaltenen Klauseln sorgfältig geprüft zu haben und alle unter den Nummern 1) bis 3) aufgeführten Punkte ausdrücklich zu genehmigen.
Versicherungsschutz
Was die Versicherung abdeckt:
1. Haftpflicht gegenüber Dritten (RCT)
Deckt Schäden, die anderen Personen (Kunden, Passanten, Dritten im Allgemeinen) während der Ausübung der beruflichen Tätigkeiten unbeabsichtigt zugefügt werden:
Personenschäden oder Tod;
Sach- oder Tierschäden.
Höchstbeträge:
12.000.000 € pro Schadensfall;
12.000.000 € pro Person;
12.000.000 € für Sach-/Tierschäden.
2. Haftpflicht gegenüber Arbeitnehmern (RCO)
Deckt Unfälle von Mitarbeitern, Assistenten oder anderen Angestellten, für die der Führer zivilrechtlich haftbar ist (gemäß Zivilgesetzbuch oder Arbeitsrecht).
Höchstbeträge:
6.000.000 € pro Schadensfall;
6.000.000 € pro Person.
3. Versicherte Tätigkeiten
Umfasst alle beruflichen Tätigkeiten von Vulkanführern und verwandte Aktivitäten, wie zum Beispiel:
Exkursionen (auch auf Schnee oder mit Skiern);
Schulungen, Fortbildungen und Eignungsprüfungen;
Teilnahme an Dokumentarfilmen oder Fotoshootings;
Seil- und Höhenarbeiten;
Begleitung von Expeditionen und Trekkingtouren, auch im Ausland;
Organisation von Veranstaltungen und Werbeaktivitäten;
Teilnahme an simulierten oder realen Rettungseinsätzen;
Aktivitäten an künstlichen Wänden, Canyoning, Klettersteigen usw.
4. Schäden, die auch in besonderen Fällen gedeckt sind
Fahrzeuge, die auf den Flächen des Versicherten geparkt sind (Selbstbehalt 500 €).
Persönliche Gegenstände von Mitarbeitern (ausgenommen Diebstahl/Brand).
Schäden durch Brand von Eigentum des Versicherten, die Dritte betreffen.
Umweltschäden durch unfallbedingte Verschmutzung (bis zu 150.000 €).
Schäden durch fehlerhafte Verarbeitung personenbezogener Daten (bis zu 50.000 €).
Schäden durch gelegentliche Teilnehmer oder Praktikanten.
Haftung von Ausbildern für Schäden an Schülern.
Haftung für Subunternehmer und deren mögliche Unfälle.
Tätigkeiten im Ausland, ausgenommen USA, Kanada, Mexiko (mit der Option einer kostenpflichtigen Erweiterung).
❌ Was nicht abgedeckt ist
Schäden durch Diebstahl oder Brand von anvertrauten Gegenständen;
Schäden an Fahrzeugen im Straßenverkehr (erfordert eine spezielle Kfz-Versicherung);
Schäden durch Vorsatz;
Schäden durch nicht genehmigte oder von nicht qualifizierten Personen durchgeführte Tätigkeiten.
Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten
Information gemäß Art. 13 des Gesetzesdekrets Nr. 196/03
Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer an der Wanderung werden in Übereinstimmung mit dem Gesetzesdekret Nr. 196 vom 30. Juni 2003 verarbeitet. Die personenbezogenen Daten werden zum Zeitpunkt der Anmeldung erfasst und direkt von den betroffenen Personen zur Verfügung gestellt. Die Nichtangabe personenbezogener Daten macht die Annahme der Anmeldung unmöglich. Die Daten werden in Papier- und elektronischer Form von den Vulkanführern von Etna Nord für alle mit der Organisation der Veranstaltung verbundenen Zwecke verarbeitet, einschließlich der Bereitstellung von Informationen über die Teilnehmer an die für die Überwachung und Rettung zuständigen Behörden.
In Bezug auf eventuell enthaltene sensible Daten müssen die Teilnehmer ausdrücklich ihre Zustimmung erteilen. Die Weitergabe, Verbreitung oder Übermittlung sensibler Daten ist nicht vorgesehen.